AGB 2021-11-17T08:59:22+01:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 16.11.2021

1. Leistungsgegenstand

„Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan verpflichtet sich, die Teilnehmer, im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Kursinhalte individuell zu beraten und zu betreuen. Ist keine andere Vereinbarung getroffen können die Trainings- und Kursinhalte nur durch den/die Teilnehmer/-in persönlich in Anspruch genommen werden. Die vereinbarten Trainings- und Kursinhalte verstehen sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Trainingsleistungen

Die Dauer einer Trainingseinheit im Kurs beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem/der Teilnehmer/-in abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab mit dem/der Teilnehmer/-in  abgestimmt. Der Beginn des Trainings bleibt jedem/r Teilnehmer/-in selbst überlassen. Der individuelle Gesundheitsstand des Hundes  und Halters kann vom Trainer nicht erfasst werden. Bei Beschwerden muss ein Tierarzt/Tierphysiotherapeut konsultiert werden. Das Training verläuft auf eigenes Risiko – kranke Hunde werden vom Training ausgeschlossen. Ein Gesundheitscheck beim Arzt/Physiotherapeuten von Hund und Halter vor Beginn des Trainings ist ratsam, insbesondere für Kurse mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad, Ausdauerschwerpunkt (z.B. Joggen) oder bei (Verdacht auf) Vorerkrankungen am Herz-Kreislaufsystem und des Bewegungsapparates.

3. Haftung

„Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan schließt gegenüber dem/der Teilnehmer/-in  jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung, auch etwaiger Erfüllungsgehilfen, beruht. Eine Haftungsausschlusserklärung ist von dem/der Teilnehmer/-in zusätzlich vor Beginn des der 1. Trainingseinheit zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

„Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von dem/der Teilnehmer/-in mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der/die Teilnehmer/-in die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er/sie dies auf eigene Verantwortung.

„Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der/ die Teilnehmer/-in von diesen erhalten hat. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan um etwaige gesetzliche Haftungsansprüche der/des Teilnehmer/-in zu genügen. Der/die Teilnehmer/-in hat sich und den dazugehörigen Hund eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

4. Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Trainingsmonate oder gleichartigen Stunden erfolgen im Voraus. Der/die Teilnehmer/-in erhält von „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan auf Wunsch eine schriftliche Rechnung. Es gelten die jeweils aktuellen Tarife. „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen der/dem Teilnehmer/-in umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

5. Sonstige Kosten

Entstehen dem/der Teilnehmer/-in aufgrund der gewünschten Trainingsinhalte weitere Kosten (Sportgeräte, Gegenstände für den Hund etc.), so sind diese von dem/der Teilnehmer/-in zu tragen. Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der/die Teilnehmer/-in in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters. Kauft „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan im Auftrag des/der Teilnehmers/-in Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan.

6. Verhinderung und Ausfall

Bei Verhinderung bei einer Einzelveranstaltung (z.B. Starter-Workshop) hat der/die Teilnehmer/-in schnellstmöglich, spätestens aber 14 Tage vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Dem/der Teilnehmer/-in steht jedoch die Möglichkeit zur Verfügung, nach Absprache, an einem anderen bereits geplanten Veranstaltungstermin teilzunehmen (soweit vorhanden), sofern der/die Teilnehmer/-in selbst, am ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin nicht teilnehmen kann. Die Umbuchung der Veranstaltung ist innerhalb von 12 Monaten nur einmalig möglich. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit nach Absprache verschoben. Die letzte Entscheidung verbleibt bei „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan. In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit der/dem Teilnehmer/-in ein neuer Termin Einzelveranstaltungen vereinbart werden.

Insgesamt kann das Training urlaubsbedingt bis zu 3 Wochen pro Jahr, einseitig beschlossen von „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan, ausfallen. Die Urlaubszeiten werden den Teilnehmern mind. 2 Wochen vor Inkraft reten mitgeteilt.

Bei Ausfall der Trainingseinheiten für Clubmitglieder, die einen monatlichen festgelegten Beitrag zahlen, wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderungen, hat der/die Teilnehmer/-in keinen Anspruch auf Beitragskürzungen, Rückzahlungen oder Terminersatz. Die Monatsbeiträge unterliegen einer Mischkalkulation, die weiter oben aufgeführte Ausfälle beinhalten. Grundsätzlich stehen jedem Clubmitglied zwei Kurstermine pro Woche zur Verfügung, die je nach Tarif, ein- oder zweimal pro Woche besucht werden können.

Auch Wetterverhältnisse können Anlass sein, Hunde vom Trainings auszuschließen oder Trainingseinheiten für Hund und Halter gänzlich abzusagen – immer mit Rücksicht auf Verletzungsgefahr bzw. Gefährdung der Gesundheit. Die Entscheidung zum Ausschluss des Hundes oder der Absage einer Trainingseinheit obliegt in diesem Fall allein bei Jane Tan.

7. Ersatzansprüche

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

8. Kündigung

Die Mitgliedschaft des „Fit mit Bella“-Clubs kann unter Einhaltung einer Frist von mindestens 2 Monaten, zum Ende eines Kalendermonats, von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden.

Die Verjährungsfrist der „10er-Karten“ beträgt 1 Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstand. Eine Rückgabe/Rücknahme der „10er-Karten“ ist ausgeschlossen.

Der „Fit mit Bella“-Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung endet das Vertragsverhältnis erst mit dem Zugang eines ärztlichen Attestes, das dem Mitglied eine andauernde Sportunfähigkeit bescheinigt.

9. Datenschutz

Die personenbezogen Daten des/der Teilnehmer/-in werden von „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

10. Geheimhaltung

Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus. „Fit mit Bella“-Fitnesstrainerin Jane Tan hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Kursmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des/der Teilnehmers/-in Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls ohne objektiven Grund negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen „Salvatorische Klausel“

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.